Ganzstagsschule und Arbeitsgemeinschaften
GTA im Überblick 1. Schulhalbjahr 2020/21
Beginn der Angebote ab 28.09.2020
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Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
07.30- 08.15 Uhr |
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Lernbegleitung 2b |
Lernbegleitung 1a |
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Lernbegleitung 1b |
08.20- 09.05 Uhr |
Lernbegleitung 2a |
Lernbegleitung 2b |
Lernbegleitung 1a |
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Lernbegleitung 1b |
09.20- 10.05 Uhr |
Lernbegleitung 2a |
Lernbegleitung 2a/ 3b |
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Lernbegleitung 1a/ 2a/ 2b |
10.20 -11.05 Uhr |
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Lernbegleitung 2a/ 3b |
Lernbegleitung 1b |
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Lernbegleitung 2b |
11.20 -12.05 Uhr |
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Lernbegleitung 2a
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12.15-13.00 Uhr |
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13.15-14.00 Uhr |
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Hausaufgaben-begleitung Kl. 1b, 2a, 2b |
Hausaufgaben-begleitung Kl. 2b |
Hausaufgaben-begleitung Kl. 1b, 2a, 2b |
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14.00-14.45 Uhr |
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Holzwerkstatt Kl. 2-4 Hr. Tränkner bis 15.30 Uhr gestaffelt: Klasse 4 – 28.09.-10.01.2020 Klasse 3 – 13.01.- 09.04.2021 Klasse 2 – 20.04.- 03.07.2021
Starke Muskeln, starker Rücken, starker Geist - Aerobic, Rückenschule, Drums Alive Klassen 3 / 4 Frau Stöber/ Frau Teiche 13.30 – 15.00 Uhr
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Bewegungsangebot Ballspiele Kl. 1- 4 Herr Blütgen aller 14 Tage
Handarbeiten Kl. 3/ 4 Frau Schulte
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Tonwerkstatt Kl. 4 Frau Jantosch bis 15.30 Uhr
Gr. 1 Gr. 2 01.10. 15.10. 05.11. 19.11. 03.12. 17.12. 07.01. 21.01. 05.02. 25.02.
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„Rund um das Fahrrad“ Herr Michel Kl. 1- 4 bis 13.30 – 15.30 Uhr |
15.00 -15.45 Uhr
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Karate Kl. 3 / 4 Herr Borrego
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gez. S.Richter
25.09.2020
Gesamtkonzeption
(bitte anklicken)
Kooperationsvereinbarung
- zwischen
Hort Belgern und der Grundschule Belgern
vertreten durch Frau Schran vertreten durch Frau Richter
Träger der Einrichtungen
Stadt Belgern- Schildau
vertreten durch Bürgermeisterin Frau Petzold
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Gemeinsame Grundposition zur Bildung und Erziehung als Voraussetzung der Kooperation
(siehe Schulprogramm)
Grundschule und Hort gestalten gemeinsam den Lern- und Lebensort Schule
Alle Schüler haben Anspruch auf eine solide Bildung und Erziehung – auf bestmögliche Forderung und Förderung ihrer Persönlichkeit – auf individuelle Entwicklung und Anerkennung ihrer Person – auf Wohlbefinden in der Schule und im Hort.
Die gemeinsam geführten Verständigungsprozesse werden durch folgende Impulse angeregt:
- Respekt und Achtung der kindlichen Persönlichkeit
- Annahme von Verschiedenheit der Kinder
- Chancengleichheit für alle uns anvertrauten Kinder
- Gemeinsame Gestaltung von Entwicklungsprozessen des Kindes Begleitung und Förderung von Bildungsprozessen
- Aufmerksamkeit für kindliche Lebensäußerungen
- Anerkennung der Rechte der Kinder
- Gemeinsame Gestaltung von Bildungsangeboten für alle Kinder
- Wahrung von Distanz und Nähe
- Dialog mit Kindern
- Professionalisierung
- Einbindung der Eltern als Partner
Inhaltliche Grundlagen und Verbindlichkeiten sind:
Sächsischer Bildungsplan
Lehrpläne der GS
Schulprogramm
VO zum Ausbau von GTA
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Ziele der Kooperation
Auf der Grundlage der erarbeiteten Position zur Bildung und Erziehung werden folgende gemeinsamen Ziele für die Kooperation formuliert:
Die Kooperation ist getragen von der gemeinsamen Verantwortung der Institutionen für das Wohlergehen der Kinder und der ganzheitlichen Förderung ihrer Persönlichkeit.
Die Eltern werden als Partner in die Kooperation aktiv einbezogen.
Die Erzieher des Hortes und die Lehrkräfte integrieren sich im Ganztagsprojekt unter folgenden organisatorischen Bedingungen und Zuständigkeiten.
- Die Frühhortbetreuung erfolgt in Verantwortung des Hortes.
- Die Organisation und die Durchführung der gemeinschaftlichen Mittagsversorgung erfolgt durch die GS und des Hortes (Vereinbarung)
Die Mittagsverpflegung wird durch die GS organisatorisch begleitet.
Grundschule und Hort tragen gemeinsam Verantwortung bei der Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler vor, während und nach der Mittagsverpflegung.
Alle Hortkinder nehmen unter Aufsicht der Horterzieher das Mittagessen ein. Die Aufsicht der Hauskinder übernehmen LK der GS.
Die Zeiten der Esseneinnahme werden optimal auf die Unterrichtszeiten abgestimmt.
Das GTA im Hort zur gesunden Lebensweise schafft ein Angebot im Ganztag, um sich gruppenbezogen über gesunde sowie ausgewogene Ernährung theoretisch und praktisch zu informieren.
Projektunterricht in den einzelnen Klassen unterstützt das Ziel der Gewährleistung einer gesunden und ausgewogenen Ernährung der Schüler.
- Freizeitangebote und projektbezogene Angebote werden sowohl von Grundschullehrern als auch von Horterzieherinnen durchgeführt.
Kinder, welche nicht den Hort besuchen, können die Angebote des Hortes nicht nutzen, spezielle GTA- Angebote können nach Anmeldung und Rücksprache besucht werden
- Die GTA finden in den Räumen der GS und des Hortes statt (siehe Raumplanung).
- Die Kooperationspartner sind bei der Organisation und Realisierung der GTA gleichberechtigte Partner. Unter Berücksichtigung der gemeinsamen Zielstellungen handeln beide Partner jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich eigenverantwortlich. Dabei sind sich die Kooperationspartner jedoch der Gesamtverantwortung bewusst.
- Die HA werden im Unterricht vorbereitet und so gestellt, dass die Schüler sie ohne außerschulische Hilfe in der angemessenen Zeit (30- maximal 45 Minuten) bewältigen können.
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- Der Hort schafft ein Angebot, um die HA im Hort erledigen zu können. Er kann nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der Aufgaben garantieren.
- Die Eltern tragen gleichermaßen die Verantwortung für die vollständige und richtige Erledigung der HA.
- HA werden im Unterricht überprüft.
- Lehrerinnen der GS binden sich mit Angeboten der individuellen Förderung und Forderung in die HA- Zeit ein.
Berichtigungen sind ebenfalls HA
Werden während der HA- Zeit GTAs besucht, erledigt der Schüler die HA zu Hause.
Im Schuljahr 2018/ 19 werden folgende HA-Zeiten festgeschrieben:
(siehe gemeinsames HA- Konzept)
montags- donnerstags
Klasse 1 – gleitend nach dem Mittagessen bis 13.00 Uhr
Klassen 2- 4 bedürfnisorientiert ab 12.00 – 14.30 Uhr im offenes Angebot
freitags
Hausaufgaben werden in Verantwortung der Eltern erledigt.
Zimmer für die Hausaufgabenanfertigung sind:
Klasse 1 – Klassenräume der Klassen 1
2 Gruppenzimmer im Altbau
- Vielfältige Aktivitäten werden durch regelmäßige Absprachen gemeinsam geplant und organisiert.
- Angebotszeiten sind mit den Zeiten der HA- Betreuung abgestimmt
- Gemeinsame Hospitationen und schulinterne Fortbildungen sind angestrebtes pädagogisches Ziel.
- Die Haus-, Schul- und Hortordnung sind für beide Partner Arbeitsgrundlage.
- Die Späthortbetreuung erfolgt ausschließlich in Verantwortung des Hortes.
Im 2. SHJ finden in Absprache mit der GS und dem Hort in den Räumen des Hortes die vorschulischen Angebote statt.
Die Organisation dafür sichert GS gemeinsam mit dem Hort ab.
In die Aufsicht und Betreuung der Kinder vor, während und nach den Angeboten sind sowohl Lehrer als auch Erzieher des Hortes/ Kindertagesstätte eingebunden.
Gemeinsame Aktionen sind:
- Gestaltung der Schuleingangsphase
- Schulanfang
- Schulfest
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Der Kooperationsvertrag basiert auf dem gegenseitigem Vertrauen, der Akzeptanz und der notwendigen positiven Grundhaltung.
Dauer der Gültigkeit der bestehenden Vereinbarung wird auf ein Schuljahr festgelegt. Veränderungen zur Vereinbarung sind gemeinsam zeitnah möglich.
Die Vereinbarung tritt mit Wirkung vom
Schuljahr 2018/19 in Kraft .
Die Kooperationspartner verpflichten sich, zeitnah der Vereinbarung eine Nachfolgeregelung zu treffen.
Belgern, 31.01.2019
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Ort und Datum
Hortleiterin Schulleiterin Bürgermeisterin
Frau Schran Frau Richter Frau Petzold